Freiflächengestaltung Die Wahrnehmung der gebauten Umwelt in Städten und Dörfern wird in erster Linie durch die vorhandenen Gebäude bestimmt. Dabei spielen Gebäudehöhen, Fassadengestaltung, Gebäudeabstände und -stellungen, also architektonische wie städtebauliche Gestaltung eine maßgebliche Rolle. Zwischen den vorhandenen Gebäuden bewegen wir uns als Verkehrsteilnehmer zumeist im öffentlichen Raum. An diesen stellen wir hinsichtlich Funktionalität unterschiedliche Ansprüche, die sich aus den jeweiligen Nutzungsbedürfnissen ergeben. Über viele Jahre fanden einseitige Optimierungen des öffentlichen, zumeist Straßenraums statt, orientiert an den einzelnen Hauptnutzungen. Dabei traten vielfach die Ansprüche an die Gestaltung in den Hintergrund: Verkehrlich optimierte Ortsstraßen, von jeglicher Aufenthaltsqualität befreite Parkplatzflächen oder aber auch der Versorgungs- oder Unterhaltungsfunktion untergeordnete Einkaufsmeilen sind noch verbreitete Beispiele dieser einseitigen Raumnutzungen.
|
Qualitätsvoll gestaltete, maßstäbliche Freiräume sollten durch multifunktionale Ausrichtung vielfältigen Nutzungen und Nutzergruppen gerecht werden. Obgleich der motorisierte Verkehr weiterhin abgewickelt werden muss, auch hinsichtlich der spezifischen Anforderungen des ruhenden Verkehrs, sollten sich Fußgänger und Radfahrer in ihren Bedürfnissen wieder finden, muss der öffentliche Raum als Kommunikationsraum durch entsprechende Aufenthaltsqualität wieder erlebbar werden. Die Kommunen haben sich dieser Aufgabe gestellt und betreiben die Umgestaltung von Straßen und Plätzen weg von der einseitigen Orientierung auf optimale Verkehrsabwicklung hin zum vielfältig nutz- und erlebbaren Raum für die Menschen der Städte und Dörfer. Die Städtebauförderung unterstützt dabei in finanzieller Hinsicht bei der Realisierung der Projekte. Häufig ist die Aufnahme in ein Förderprogramm aber auch der Initiator für solche Umgestaltungsmaßnahmen. |
Auf Grund ihrer vielfältigen Erfahrung kann die STEG die Gemeinden hierbei umfassend unterstützen. Sie organisiert städtebauliche Wettbewerbe, um zum einen ein breites Spektrum an Lösungsansätzen für die anstehenden Umgestaltungsaufgaben zu erhalten und zum anderen ein geeignetes Büro für deren Umsetzung zu finden. Die STEG kann bereits in einer frühen Planungsphase beratend hinzugezogen werden. Neben der Mitwirkung im inhaltlichen Diskurs, ist es ihre Aufgabe, Fördermöglichkeiten aufzeigen und gegebenenfalls mit den Förderstellen abzustimmen, unterstützt sie bei der Abgrenzung des umzugestaltenden Bereichs oder sie weist bereits im Vorfeld auf zu erwartende Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin. Sie wird gegebenenfalls mit Eigentümern in Kontakt treten, deren Privatflächen den öffentlichen Raum berühren bzw. öffentlich genutzt werden sollen. Vertragliche Regelungen zur Überlassung solcher Flächen müssen häufig vorbereitet und verhandelt werden. Gestaltungsvorschläge für Privatflächen gilt es zu vermitteln. Umgekehrt ist die STEG Ansprechpartner der betroffenen Bewohner und Eigentümer, die befürchten, dass ihre Interessen bei der Neuplanung nicht ausreichend gewahrt werden. Schließlich kann die STEG die Bereitstellung der Fördermittel überwachen, den Abruf organisieren und bei Unklarheiten bzgl. der Förderfähigkeit die Problemlösung herbeiführen. Eine abschließende Gesamtschau der angefallenen Kosten und erhaltenen Fördermittel ist durch das spezielle EDV-System der STEG jederzeit möglich.
|










Top
Druck
2012 die STEG