Erschließung


Die STEG übernimmt im Auftrag der Kommune die komplette Abwicklung der Erschließung im Rahmen eines Erschließungsvertrages (§ 124 BauGB).

Dabei legt die Kommune den genauen räumlichen Umfang der Maßnahmen sowie Art, Qualität und den technischer Standard der Erschließungsanlagen fest. Die Erschließung des Baugebietes umfasst den Bau der notwendigen Anlagen.

Die STEG versteht sich in diesem Prozess als Projektmanager. Während dieser Phase reichen unsere Leistungen von der Festlegung der Planungseckpunkte mit allen Beteiligten über den Abschluss der notwendigen Verträge, der Aufstellung und Überwachung von Terminplänen, der Abstimmung bei Abweichungen hiervon bis hin zur Prüfung der vertragskonformen Abwicklung. Im Ergebnis werden die mängelfrei hergestellten Erschließungsanlagen durch die Gemeinde direkt von den bauausführenden Firmen abgenommen.