Förderprogrammme

  • Landessanierungsprogramm (Baden-Württemberg)

  • Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm

  • Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

  • Bund-Länder-Programm Stadtumbau West und Ost

  • Bund-Länder-Programm Soziale Stadt

  • Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz

  • Bund-Länder-Programm Investitionspakt Soziale Infrastruktur

  • Bund-Länder-Programm für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP)

  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Baden-Württemberg)

  • Operationelles Programm für den EFRE (Sachsen)




Die Programme im Detail:

Landessanierungsprogramm (Baden-Württemberg)

  • Standardprogramm der Städtebauförderung in Baden-Württemberg
  • Revitalisierung der Innenstädte und Stadtteilzentren durch Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden und Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Stärkung der kommunalen Individualität
  • Tourismus
  • Typologie: kleinere und größere Gemeinden, kleinere Städte, Stadtteile



Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm

  • vergleichbar mit dem Landessanierungsprogramm, aber in der Regel höherer Förderrahmen
  • auslaufendes Programm
  • Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 ff. BauGB) und städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 ff. BauGB)
  • Gegenstand der Förderung: Vorbereitung, Durchführung, Leistungen von Sanierungs- und Entwicklungsträgern sowie anderen Beauftragten, sonstige Kosten
  • Typologie: kleinere und größere Städte



Bund-Länder-Programm Stadtumbau West und Ost

  • Ausgangslage: wirtschaftlicher Strukturwandel, rückläufige Bevölkerungszahlen
  • Gegenstand der Förderung u.a.
    -  Wiedernutzbarmachung brachliegender Industrie-,
       Gewerbe-, Bahn- und Militärflächen
    - Verbesserung des öffentlichen Raums
    - Anpassung der städtischen Infrastruktur
    - Aufwertung und Rückbau des vorhandenen
      Gebäudebestandes
  • Stadtumbau Ost: Beseitigung des Überangebotes an Wohnungen
  • Typologie: Städte und Gemeinden aller Größenordnungen



Bund-Länder-Programm Soziale Stadt

  • ganzheitliche Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere (hohe Arbeitslosigkeit, niedriges Bildungsniveau, städtebauliche Defizite)
  • Maßnahmen: u.a. Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes sowie der sozialen Infrastruktur; Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene
  • ggf. Bündelung mit Programmen aus anderen Politikbereichen
  • Typologie: größere und kleinere Städte


Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

  • Ausgangslage: Funktionsverlust der „zentralen Versorgungsbereiche“, insbesondere durch gewerblichen Leerstand
  • Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Sanierung stadtbildprägender Gebäude (auch energetische Erneuerung)
  • Wiedernutzung von Grundstücken mit leer stehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen
  • Citymanagement, Verfügungsfonds (nicht in Baden-Württemberg)
  • Typologie: Kommunen mit Innenstadtzentren, Nebenzentren sowie Grundzentren in Stadt- und Ortsteilen - auch von kleineren Gemeinden



Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz

  • Sicherung und Erhaltung der Struktur und Funktion bedrohter historischer Stadtkerne mit denkmalwerter Substanz
  • Gegenstand der Förderung u.a.
    - Modernisierung und Instandsetzung, Um- und Ausbau
       erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder
       sonstiger Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer
       oder städtebaulicher Bedeutung
    - Erhaltung und Umgestaltung von Straßen
       und Platzräumen
  • Typologie: Städte und Gemeinden mit historischen Stadtkernen



Bund-Länder-Programm Investitionspakt Soziale Infrastruktur

  • Zweck: Energieeinsparung und Klimaschutz sowie die Förderung von Bildung und Familie
  • Energetische Modernisierung öffentlicher Gebäude sowie Gebäude sozialer Träger bzw. Kirchen mit kommunaler Zweckerfüllung (z.B. Kindertagesstätten, Bibliotheken, Begegnungseinrichtungen, Mehrzweckhallen)
  • Fördergegenstand: einzelne Gebäude in energetisch nachteiligem Zustand
  • Typologie: einzelne Gebäude in Städtebauförderungs- und Untersuchungsgebieten sowie in Kommunen mit angespannter Haushaltslage

 

Bund-Länder-Programm für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP)

  • Zweck: Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in von Abwanderung oder vom demographischen Wandel betroffenen Städten und Gemeinden des ländlichen Raums
  • Voraussetzung: überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten bzw. kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland



Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Baden-Württemberg)

  • Erhaltung und Fortentwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Gemeinden des ländlichen Raumes durch strukturverbessernde Maßnahmen
  • Entgegenwirkung der Abwanderung
  • Abfederung des landwirtschaftlichen Strukturwandels
  • sorgsamer Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen
  • Konzentration der Förderung von Investitionen auf die Bereiche Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Voraussetzung ist das Vorliegen eines Entwicklungskonzeptes mit Aufzeigen der Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Typologie: größere und kleinere Gemeinden im ländlichen Raum bzw. in Verdichtungsbereichen des ländlichen Raumes

 

Operationelles Programm für den EFRE (Sachsen)

  • Unterstützung benachteiligter Stadtgebiete bei der Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller, energetischer und bildungsorientierter Strategien und Maßnahmen auf der Grundlage Integrierter Handlungskonzepte
  • Die Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden in fünf Handlungsfeldern (Infrastruktur/Städtebauliche Situation, Bürgergesellschaft, Qualifizierte Freizeitgestaltung, Wirtschaft, Programmbegleitung) eingesetzt
  • Typologie: Gebiete der industriealisierungsbedingten Stadterweiterungen aus der Zeit zwischen 1870 und 1948