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News | Allgemein | SIQ Förderung BW | Bild: Clay Banks - unsplash

SIQ | Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“

 

Baden-Württemberg wird das Förderprogamm SIQ mit eigenen Mitteln fortführen

Bis zum 20. Juni 2022 können Städte und Gemeinden Anträge stellen.

Aufgrund des Erfolgs hat das Land entschieden, das Förderprogramm für die „Soziale Integration im Quartier“ fortzuführen – das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den Investitionspakt für ein ‚Landes-SIQ‘ neu aufgelegt.

 

Was ist darunter zu verstehen ?
Durch die Mittel kann die Sanierung und der Bau von Einrichtungen gefördert werden, ebenso wie die Verbesserung von Grün- und Freiflächen.
Insgesamt stehen 30 Mio. Euro Fördermittel für Orte der Intergration zur Verfügung, beispielsweise Bibliotheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kitas, Spielplätze sowie Begegnungs- und Jugendeinrichtungen.

„Die Corona-Pandemie hat gerade die Zentren unserer Städte und Gemeinden geschwächt. Deshalb nehmen wir sie mit dem neuen Investitionspakt besonders in den Blick. Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und das Miteinander in den Quartieren zu stärken. Gleichzeitig fördern wir die Klimaverträglichkeit und Barrierefreiheit mit dem Ausbau von Grün- und Freiflächen“. << Ministerin Nicole Razavi – anlässlich der Ausschreibung des Programms.

 

Was ist zu beachten?
Die Einrichtung, die gefördert werden soll, muss in einem Gebiet einer städtebaulichen Erneuerung liegen.
Zudem muss das Vorhaben nachhaltig sein und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entsprechen.
Es sollen insbesondere Einrichtungen modernisiert oder umgenutzt werden; Ersatzneubauten werden nur ausnahmsweise genehmigt und Neubauten können nur gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine solche Einrichtung im Erneuerungsgebiet fehlt.

 

Wir, die STEG, unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und Umsetzung – sprechen Sie uns an!

Für erste Fragen steht Ihnen Herr Dr.  Frank Friesecke zur Verfügung.