30 Mai Programm der Städtebauförderung 2023 in BW | Antrag jetzt stellen
Städtebauförderung 2023 – Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung startet
Alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können für die Programme der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung jetzt die Anträge der Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen:
Regierungspräsidium Stuttgart: Staedtebaufoerderung-bw@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe: Staedtebaufoerderung-bw@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg: Staedtebaufoerderung-bw@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen: Staedtebaufoerderung-bw@rpt.bwl.de
Die Antragsfrist für das Jahr 2023 läuft bis zum 2. November 2022.
Die Ausschreibungsunterlagen aus dem Programmjahr 2023 finden Sie hier.
Schwerpunkte der Städtebauförderung in Baden-Württemberg
„Die aktuellen Förderschwerpunkte für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg sind:
- Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren,
- Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
- Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien,
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand und Aufwertung der grünen und blauen Infrastruktur zur Verbesserung des Stadtklimas,
- Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen z. B. für den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
- Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, insbesondere in Hinblick auf eine effiziente Flächenausnutzung und qualitätsvolle öffentliche Räume, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
- Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf,
- Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen).“
Die STEG Stadtentwicklung unterstützt Sie bei der Antragstellung …
Unsere Ansprechpartner informieren Sie gerne:
Bernd Kujacinski | Stadtplanung und Vertrieb – 0711/21068-180
Dr. Tilman Sperle | Stadtplanung – 0711/21068-107
Dr. Frank Friesecke | Stadterneuerung – 0711/210680-118
Marianne Maier-Rivera | Vertrieb – 0711/20168-183