Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Befragung der Eigentümer:innen, Bewohner:innen und Betriebsinhaber:innen im Untersuchungsgebiet.
Dabei werden mit Hilfe eines Fragebogens die vorgeschriebenen Daten erhoben, Ihre Mitwirkungsbereitschaft ermittelt und Ihre Wünsche und Anregungen entgegengenommen.
Wir bitten Sie deshalb, die Fragebögen nach Möglichkeit vollständig auszufüllen.
Gebäudebogen: vom Eigentümer | der Eigentümerin auszufüllen
Betriebsbogen: dieser ist nur auszufüllen, falls sich ein Betrieb auf Ihrem Grundstück befindet
Frau Hopfensitz steht Ihnen als Ansprechpartnerin der STEG für Ihre Rückfragen zu den vorbereitenden Untersuchungen bzw. zum Ausfüllen der Fragebögen gerne zur Verfügung:
cindy.hopfensitz@steg.de – 0711 | 21068–125
Ihre Antworten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Information zum Datenschutz:
DSGVO_Art_13_Datenerhebung_VU_mit_Anhang_BauGB_2024-2
Immer wieder treten im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Beteiligte an uns heran und möchten sich über die vorbereitenden Untersuchungen und ein Sanierungsverfahren erkundigen. Wir möchten Ihnen im Folgenden eine kleine Hilfestellung geben und Ihnen die häufigsten Fragen vorab beantworten.
Mit einer Sanierungsmaßnahme werden städtebauliche Missstände beseitigt. Das Baugesetzbuch (BauGB) trifft Bestimmungen, wie ein solches Verfahren umzusetzen ist (§ 136 ff BauGB). Hier ist geregelt, dass vor Ausweisung eines Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen notwendig sind, um das Sanierungserfordernis darzulegen. Die vorbereitenden Untersuchungen haben mit dem Einleitungsbeschluss begonnen, der am 22.06.2023 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Grundsätzlich müssen Eigentümer:innen notwendige Auskünfte zur Sanierungsvorbereitung erteilen (§ 138 BauGB). Aber wir setzen ganz auf Ihre freiwillige Mitwirkungsbereitschaft und freuen uns, wenn Sie auch persönlich mit uns in den Dialog treten. Mit Ihren Angaben tragen Sie zu einer Entwicklung bei, die auch Ihren Bedürfnissen entspricht.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden in nicht personalisierter Form ausgewertet und entsprechend dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Die Erkenntnisse über die Gebäude- und Bevölkerungsstruktur fließen in die Planung ein und werden für die vorbereitenden Untersuchungen verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Beachten Sie dazu auch die beigefügten Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO.
Die Fragen nach den Wohnumständen helfen uns, die Beteiligten im Gebiet kennenzulernen. Dadurch können künftige Vorhaben besser auf die Bewohner:innen abgestimmt werden. Es gilt z. B. zu berücksichtigen, dass ältere Menschen andere Ansprüche an ihr Wohnumfeld haben als Familien, Kinder und Jugendliche.
Die Gemeindeverwaltung erarbeitet aufgrund planerischer Abwägung einen Vorschlag für die Abgrenzung der vorbereitendenden Untersuchungen. Der Gemeinderat berät und beschließt das Untersuchungsgebiet. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird noch einmal die Gebietskulisse überprüft. Das heißt, die tatsächliche Sanierungsabgrenzung kann kleiner aber auch größer werden. Auch hierüber muss der Gemeinderat einen Beschluss fassen.
Die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme hat zum Ziel, den Ortskern zu stärken und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu steigern. Auch die Modernisierung des Wohnungsbestandes steht im Fokus der Bemühungen. In einem Sanierungsgebiet haben Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, für Maßnahmen, die den Sanierungsabsichten entsprechen, eine finanzielle Förderung zu erhalten und eine steuerliche Sonderabschreibung gemäß §§ 7 h, 10 f oder 11 a Einkommensteuergesetz in Anspruch zu nehmen.
Die Förderung von privaten Bau- oder Abbruchmaßnahmen ist erst möglich, wenn die Sanierungssatzung durch den Gemeinderat rechtskräftig beschlossen wurde und Finanzmittel zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei diesem frühen Verfahrensstand nicht absehen können, wann dies genau der Fall sein wird. Es sind noch einige Vorbereitungen und Entscheidungen zu treffen. Sobald das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde, wird dies öffentlich bekannt gegeben. Erst danach können Sie Zuschüsse erhalten.
Bitte warten Sie, bis die Sanierungssatzung rechtskräftig ist und Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde über den Umfang Ihrer Maßnahme und eine etwaige Förderung getroffen haben. Maßnahmen, die ohne vertragliche Grundlage begonnen wurden, sind nicht förderfähig und nicht steuerlich begünstigt.
Falls Sie einmal unsicher sein sollten, wie eine Frage zu verstehen ist oder keine für Sie genau passende Antwort finden, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In der Regel genügt es aber, wenn Sie die am ehesten zutreffende Antwort ankreuzen oder eine erläuternde Anmerkung (online im Textfeld letzte Frage) dazu schreiben.
Die vorbereitende Untersuchung wird von der Gemeindeverwaltung koordiniert und von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart mitbetreut. Die Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung und der STEG stehen Ihnen selbstverständlich gerne Rede und Antwort zu allen Anliegen, die die vorbereitenden Untersuchungen oder die Sanierung im Allgemeinen betreffen.
Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!