Ein wesentlicher Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen ist die Befragung der Eigentümer:innen, Bewohner:innen und Betriebsinhaber:innen im Untersuchungsgebiet.
Mit Hilfe je eines Fragebogens für die Gebäude, die Wohnungen und die Betriebe erheben wir die vorgeschriebenen Daten, ermitteln Ihre Mitwirkungsbereitschaft sowie Ihre Wünsche und Anregungen. Durch das vollständige Ausfüllen des Fragebogens leisten Sie einen entscheidenen Beitrag zur Umsetzung.
Bei Rückfragen zu den vorbereitenden Untersuchungen bzw. zum Ausfüllen der Fragebögen steht Ihnen Frau Bechtold als Ansprechpartner der STEG gerne zur Verfügung.
johanna.bechtold@steg.de
oder
0711 | 21068 – 231
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Bitte beachten Sie hierzu auch folgende Information zum Datenschutz:
Immer wieder treten im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen Beteiligte an uns heran und möchten sich über die vorbereitenden Untersuchungen und ein Sanierungsverfahren erkundigen. Wir möchten Ihnen im Folgenden eine kleine Hilfestellung geben und Ihnen die häufigsten Fragen vorab beantworten.
Mit einer Sanierungsmaßnahme werden städtebauliche Missstände beseitigt. Das Baugesetzbuch (BauGB) trifft Bestimmungen, wie ein solches Verfahren umzusetzen ist (§ 136 ff BauGB). Hier ist geregelt, dass vor Ausweisung eines Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen notwendig sind, um das Sanierungserfordernis darzulegen. Die vorbereitenden Untersuchungen haben mit dem Einleitungsbeschluss begonnen, der am 15.12.2022 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Grundsätzlich müssen Eigentümer:innen und Mieter:innen notwendige Auskünfte zur Sanierungsvorbereitung erteilen (§ 138 BauGB). Aber wir setzen ganz auf Ihre freiwillige Mitwirkungsbereitschaft und freuen uns, wenn Sie auch persönlich mit uns in den Dialog treten. Mit Ihren Angaben tragen Sie zu einer Entwicklung bei, die auch Ihren Bedürfnissen entspricht.
Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden in nicht personalisierter Form ausgewertet und entsprechend dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Die Erkenntnisse über die Gebäude- und Bevölkerungsstruktur fließen in die Planung ein und werden für die vorbereitenden Untersuchungen verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Beachten Sie dazu auch die beigefügten Informationen nach Art. 13 EU-DSGVO.
Die Fragen nach den persönlichen Umständen helfen uns, die Beteiligten im Gebiet kennenzulernen. Dadurch können künftige Vorhaben besser auf die Bewohner:innen abgestimmt werden. Es gilt z. B. zu berücksichtigen, dass ältere Menschen andere Ansprüche an ihr Wohnumfeld haben als Familien, Kinder und Jugendliche.
Die STEG hat gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung aufgrund planerischer Abwägung einen Vorschlag für die Abgrenzung der vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet. Der Gemeinderat beriet und beschloss das Untersuchungsgebiet. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wird noch einmal die Gebietskulisse überprüft. Das heißt, die tatsächliche Sanierungsabgrenzung kann kleiner aber auch größer werden. Auch hierüber muss der Gemeinderat einen Beschluss fassen.
Die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme hat zum Ziel, die Gemeinde Steinenbronn insgesamt und die „Ortmitte III“ im Besonderen zu stärken und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu steigern. Auch die Modernisierung des Wohnungsbestandes steht im Fokus der Bemühungen. In einem Sanierungsgebiet haben Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, für Maßnahmen, die den Sanierungsabsichten entsprechen, eine steuerliche Sonderabschreibung gemäß §§ 7 h, 10 f oder 11 a Einkommensteuergesetz in Anspruch zu nehmen. Zudem haben die Gebäudeeigentümer Aussicht auf eine finanzielle Förderung ihrer Baumaßnahmen.
Die Förderung von privaten Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen ist erst möglich, wenn die Gemeinde Steinenbronn die Sanierungssatzung durch den Gemeinderat beschlossen hat. Mit einer Beschlussfassung ist im Sommer 2023 zu rechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei diesem frühen Verfahrensstand nicht absehen können, wann dies genau der Fall sein wird. Es sind noch einige Vorbereitungen und Entscheidungen zu treffen. Sobald das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde, wird dies öffentlich bekannt gegeben.
Bitte warten Sie, bis die Sanierungssatzung rechtskräftig ist und Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Steinenbronn über den Umfang Ihrer Maßnahme und eine etwaige Förderung getroffen haben. Maßnahmen, die ohne vertragliche Grundlage begonnen wurden, sind nicht förderfähig und nicht steuerlich begünstigt.
Falls Sie einmal unsicher sein sollten, wie eine Frage zu verstehen ist oder keine für Sie genau passende Antwort finden, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. In der Regel genügt es aber, wenn Sie die am ehesten zutreffende Antwort ankreuzen oder eine erläuternde Anmerkung (online im Textfeld letzte Frage) dazu schreiben.
Die vorbereitende Untersuchung wird von der Gemeindeverwaltung koordiniert und von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart mitbetreut. Die Mitarbeiter:innen der Gemeindeverwaltung und der STEG stehen Ihnen selbstverständlich gerne Rede und Antwort zu allen Anliegen, die die vorbereitenden Untersuchungen oder die Sanierung im Allgemeinen betreffen.
Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!