08 Feb Wohnraumoffensive | Sieben Beratungspools
Was verbirgt sich hinter der Wohnraumoffensive im Detail?
Im September 2018 hat die Bundesregierung mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame Wohnraumoffensive beschlossen.
Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, aber auch energieeffizientes und altersgerechtes Wohnen zu forcieren, wofür Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ein einmaliges Maßnahmenpaket beschlossen haben.
Was wird gefördert?
Zum einen sind es investive Impulse für den Wohnungsneubau und die Sicherung der Bezahlbarkeit, aber auch die Senkung von Baukosten sowie die Fachkräftesicherung.
In einer Broschüre zieht der Bund Bilanz, welche Maßnahmen konkret bis Juni 2020 umgesetzt wurden:
Die Wohnraumoffensive und ihr Umsetzungsstand – Stand Juni 2020
Wie wird die Wohnraumoffensive in Baden-Württemberg umgesetzt?
Es wurde ein ‚Grundstücksfonds BW‘ und ein ‚Kompetenzzentrum‘ geschaffen. Mit diesen zwei Instrumenten sollen die Kommunen langfristig Wohnbauflächen aktivieren, um bezahlbaren Wohnraum umzusetzen. Durch den Fonds können Kommunen eine vorausschauende Bodenpolitik betreiben.
Wie fungiert der Grundstücksfonds BW?
Das Land Baden-Württemberg erwirbt Grundstücke im Zwischenerwerb und hält diese für die Kommunen vor. Gekoppelt an den Anteil einer gemeinwohlorientierten Bebauung kann die Kommune das Grundstück anschließend vergünstigt erwerben. Kommunen, deren (momentane) Haushaltslage keine Aktivität zuließe, können dadurch profitieren.
Wohnraumoffensive der Landesregierung
Welche Rolle spielt das Kompetenzzentrum?
Für die Ziele der Flächengewinnung und der Aktivierung bestehenden Wohnraums, sollen neue Impulse gesetzt, und eine gute Planungspraxis umgesetzt werden. Das Kompetenzzentrum agiert als Lotse, informiert über die generellen Angebote der Wohnraumoffensive und ‚leitet‘ zu den optimalen Beratungsmodulen. Mit den Beratungspools stehen den Kommunen qualifizierte Beratungsdienstleister zur Seite. Die Basisberatung ist kostenfrei.
Welche Module der Beratung gibt es?
Mit der Basisberatung ermitteln Kommunen Ihren konkreten Bedarf, welche weiteren Beratungsleistungen der folgenden Module genutzt werden sollen:
- Beteiligungsmodul
- Grundlagenmodul
- Konzeptmodul – Konzeption
- Konzeptmodul – Verfahren
- Konzeptmodul – Wettbewerb
- Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit
- Umsetzungsmodul – Projektkoordination bei der Umsetzung
Die Module können flexibel genutzt und kombiniert werden.
Weitere Details zu den Modulen finden Sie auf der Seite „Wohnraumoffensive BW“
Gibt es Förderungen für die Beratung der Module?
Durch das ‚Landesförderprogramm Kompetenzzentrum Wohnen (Bezahlbar Wohnen – Beratung für Kommunen)‘ werden die Beratungsleistungen der Module in Höhe von 80%, bis zur jeweiligen Förderobergrenze pro Beratungspool, gefördert. Als Voraussetzung muss die kostenfreie Beratung in Anspruch genommen werden.
Wie unterstützt die STEG Ihre Kommune?
Mit der Zulassung als zertifizierter Partner des Landes Baden-Württemberg, hat die STEG eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Somit kann Sie die STEG in allen Belangen der sieben Module beratend unterstützen.
Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Sonja Knapp
Geschäftsfeldleiterin | Projektentwicklung – Baulandschaffung
0711 – 21068 167 | sonja.knapp@steg.de
Dr. Frank Friesecke
Geschäftsfeldleiter | Stadterneuerung
0711 – 21068 118 | frank.friesecke@steg.de