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Konstanz-Hafner | Bürgerbeteiligung

Die Renaissance der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme


Praxisbericht aus Sicht eines Entwicklungsträgers von Dr. Frank Friesecke | veröffentlicht in „fub_Flächenmanagement und Bodenordnung | Ausgabe 4/2019 | Wissen und Handeln für die Erde

Warum die ‚SEM‘ wieder aktuell wird

 

Die erheblich gestiegenen Baulandpreise verhindern in zahlreichen deutschen Ballungszentren eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung. Einerseits fehlt es an entsprechendem Bauland, andererseits sind in vielen Fällen nicht alle Grundstückseigentümer mitwirkungsbereit. Baulücken werden nicht geschlossen, baureife Grundstücke nicht bebaut oder an Bauwillige veräußert.

Vor diesem Hintergrund zeichnet sich eine Renaissance bei der Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der kommunalen Praxis ab; jüngst haben einige Städte entsprechende Einleitungs- bzw. Satzungsbeschlüsse gemäß § 165 BauGB gefasst.

Ihre Fragen, welche Voraussetzungen für den Instrumenteneinsatz vorliegen müssen und welchen Beitrag die Entwicklungsmaßnahme zur gemeinwohlorientierten Baulandmobilisierung liefert, können wir Ihnen durch praxisnahe Erfahrungen beantworten.

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Praxis

Die Entwicklungsmaßnahme als Instrument des besonderen Städtebaurechts wurde erstmals mit dem Städtebauförderungsgesetz vom 27.7.1971 (Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden – StBauFG) gesetzlich eingeführt.

Beeinflusst durch eine Vielzahl an Veränderungen in den vergangenen fünf Dekaden (u. a. Bevölkerungswachstum und -schrumpfung, Wohnungsleerstand und -not, kontrovers diskutierte Bodenfrage), folgte die Rechtsgeschichte, aber auch die praktische Anwendung des Instrumentariums, keinen linearen Entwicklungen.
Das „schärfste Schwert des Bodenrechts“ weist heutzutage eine Vielzahl an kooperativen und vertraglichen Komponenten auf, die auf eine enge Einbindung der betroffenen EigentümerInnen zielen.

 

In diesen Städten betreut die STEG die Vorbereitenden Untersuchungen für die SEM | Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen:

Konstanz | Nürnberg | Singen | Offenburg | Herrenberg

 

Gerne informieren Sie über die Möglichkeiten in Ihrer Stadt.

Ihre Ansprechpartner:

Sonja Knapp
Geschäftsfeldleiterin | Projektentwicklung – Baulandschaffung

Dr. Frank Friesecke
Geschäftsfeldleiter | Stadterneuerung

Marco Hereth
Standort- und Abteilungsleiter | Stadterneuerung Sachsen

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Herrenberg | Abgrenzungsplan | VU
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