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Vöhringen | Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern I“

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Kategorie
Stadtplanung, Stadterneuerung, Projektentwicklung

Innenentwicklung in der Gemeinde Vöhringen

Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern, Abschnitt I“

Mit dem Gebiet „Ortskern III“ wurde die Gemeinde Vöhringen (Landkreis Rottweil) 2019 in die städtebauliche Sanierung aufgenommen. Zentral im Ort liegt eine Gewerbebrache, die seit Jahren nur noch untergeordnet für Gewerbe genutzt und eher als Abstell- und Lagerfläche vorgehalten wird. Das aus städtebaulicher Sicht gut angebundene Areal soll durch Wohnbebauung bzw. eine gemischte Nutzung nachverdichtet werden.

Der durch die Gemeinde Vöhringen erstellte Rahmenplan sieht vor, im nördlichen Teil des Areals ein Ärzte- und Gesundheitszentrum neben verschiedenen Wohngebäuden unterzubringen. Im ersten Abschnitt des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Gebäude geschaffen. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

Ziele der Planung

  • Stärkung des Ortskerns von Vöhringen durch qualitätvolle Innenentwicklung unter Berücksichtigung der umgebenden Bestandsbebauung
  • Städtebauliche Aufwertung und Entwicklung eines derzeit größtenteils leerstehenden bzw. untergenutzten, ehemals gewerblich genutzten Geländes in zentraler Lage, Beseitigung städtebaulicher Missstände
  • Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere im Bereich Gesundheitswesen
  • Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen
  • Ausnutzung bestehender Infrastruktur
  • Berücksichtigung der Belange der Umwelt u.a. durch teilweise Entsiegelung vorhandener gewerblich genutzter und stark versiegelter Flächen

 

Leistungen für das Projekt

  • Durchführung des Bebauungsplanverfahrens (Leistungsphasen 1 bis 3)
  • Verfahrenskoordination (Verwaltung, Planungsbeteiligte)

Projektlaufzeit: Mai 2020 bis Juli 2021


Mehr Informationen zum Projekt
Frau Stephanie Witulski